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   OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10   

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https://dejure.org/2010,11412
OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10 (https://dejure.org/2010,11412)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.03.2010 - 1 W 3/10 (https://dejure.org/2010,11412)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. März 2010 - 1 W 3/10 (https://dejure.org/2010,11412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO; §§ 17 Abs. 1, 15 KWG; §§ 16, 15, 14, 10 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 SpkGMV
    Zur Zuständigkeit der Zivilgerichte für Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Gewährung eines Organkredits nach § 15 KWG

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 15 Abs 1 KredWG, § 17 Abs 1 KredWG
    Rechtswegabgrenzung: Schadensersatzklage einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse gegen ihren Verwaltungsratsvorsitzenden wegen Pflichtverletzungen bei der Gewährung eines Organkredites

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zivilrechtlicher Rechtsweg bei Klage wegen behaupteter Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Gewährung eines Organkredites an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates einer Sparkasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 55
  • WM 2010, 1193
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 200/08

    Rückgriff auf die deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlagen des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
    Zwar regeln die Vorschriften über die Schadensersatzansprüche des Dienstherrn nach den Beamtengesetzen die Haftung des Beamten im Innenverhältnis abschließend und lassen den Rückgriff auf die Vorschriften des allgemeinen Rechts, insbesondere auch auf die deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlagen des bürgerlichen Rechts nicht zu (BGH, NVwZ 2009, 928 = MDR 2009, 804, Leitsatz und Tz. 3 a.E. nach juris).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 47/09

    Qualifizierung der Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung in

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
    Entscheidend ist damit, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von den Rechtssätzen des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. GmS-OGB BGHZ 108, 284, Tz. 8 nach juris; BGH, BGHZ 121, 126, Tz. 16 nach juris; BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09, Tz. 7 nach juris; Zöller/Lückemann, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 40 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
    Entscheidend ist damit, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von den Rechtssätzen des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. GmS-OGB BGHZ 108, 284, Tz. 8 nach juris; BGH, BGHZ 121, 126, Tz. 16 nach juris; BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09, Tz. 7 nach juris; Zöller/Lückemann, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 40 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1993 - I ZB 24/91

    Privatrechtliche Konkurrentenklage zwischen Vermessungsingenieur und

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
    Entscheidend ist damit, ob der zur Klagebegründung vorgetragene Sachverhalt für die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von den Rechtssätzen des Zivilrechts oder des öffentlichen Rechts geprägt wird (vgl. GmS-OGB BGHZ 108, 284, Tz. 8 nach juris; BGH, BGHZ 121, 126, Tz. 16 nach juris; BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09, Tz. 7 nach juris; Zöller/Lückemann, a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 40 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • OLG Rostock, 15.06.2005 - 1 W 64/03

    Zulässigkeit der Verweisung eines Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
    Der Gegenstandswert war mit einem Bruchteil von 1/5 des von der Klägerin auf 23.726,43 Euro bezifferten Hauptsachewertes zu bemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2005 - 1 W 64/03, OLGR 2005, Tz. 21 nach juris; Zöller/Lückemann, a.a.O., § 17 a GVG Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08

    Zulässiger Rechtsweg für die Haftung des Vorstandsmitglieds einer bayrischen

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
    Die Klägerin behauptet gerade keine Verletzung einer im öffentlich-rechtlichen Bestellungsverhältnis wurzelnde organschaftliche Pflicht des Beklagten, so dass - anders als in dem vom OLG Nürnberg (WM 2009, 68, Tz. 4, 24 ff. nach juris) entschiedenen Fall - die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig ist.
  • OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 68/08

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10
    Die Entscheidung über die Kosten beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO (Senatsbeschluss vom 11.12.2008 - 1 W 68/08, MDR 2009, 464, Tz. 6 nach juris; Zöller/Lückemann, a.a.O., § 17 b GVG Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09

    Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse hinsichtlich Gewährung von

    Wenn teilweise eine Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die aufgrund der fehlenden Haftungsregelung im Sparkassengesetz unter Rückgriff auf die Regelungen für kommunale Wahlbeamte angenommen wird (vgl. Kiethe BKR 2005, 177, 181; OLG Nürnberg - 4 W 71/08 - Beschluss vom 5. März 2008 = WM 2009, 68 ff.) ist zum einen nicht verallgemeinerungsfähig, zum anderen ist es von der Regelung des Sparkassengesetzes in den Ländern abhängig (vgl. Kiethe a.a.O.; OLG Rostock, Urteil - 1 W 3/10 - Beschluss vom 15. März 2010 = NJW 2011, 55).
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